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Elternmitarbeit und Gremien

1. Klassenelternschaft:

In der ersten und dritten Klassenstufe wählt die Elternschaft auf einem Elternabend nach den Sommerferien für zwei Jahre:

• Einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende (gleichzeitige Mitgliedschaft im Schulelternrat)

• Einen Stellvertreter / eine Stellvertreterin

• Klassenkonferenzvertreter

2. Schulelternrat:

Die gewählten Vertreter des Klassenelternrates gehören automatisch dem Schulelternrat an. Der Schulelternrat muss über wichtige Entscheidungen der Schule (z.B. Leistungsbewertung, Einführung neuer Bücher, organisatorische Änderungen usw.) informiert werden und hat Mitspracherecht. Er wählt aus seinen Mitgliedern eine/n Vorsitzende/n und dessen Stellvertreter, sowie Abgeordnete für die Gesamt- und Fachkonferenzen.

3. Gesamtkonferenz:

Den Vorsitz der Gesamtkonferenz hat die Schulleitung. Alle hauptamtlichen Lehrkräfte sind Mitglieder der Konferenz. Die Anzahl der ElternvertreterInnen in einer Gesamtkonferenz richtet sich nach der Anzahl der an der Schule tätigen hauptamtlichen Lehrkräfte (NSchG §36).
Die Gesamtkonferenz entscheidet über allgemeine Angelegenheiten der Schule, die innere Organisation der Schule, wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung sowie über eine allgemeine Schulordnung.