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Elternrat

Elternrat – was ist das und warum?

Neben der Mithilfe und Organisation bei Klassen- und Schulveranstaltungen, geht es für die Elternvertreter/innen u.a. auch…

  • um die gesetzlich festgelegte Elternmitwirkung, d.h. Eltern sollen bei wichtigen Entscheidungen gehört werden und dürfen mitwirken. 
  • um die Möglichkeit für Eltern, Schule gemeinsam mit Schülern/innen und Lehrern/innen in den verschiedenen Schulgremien zu gestalten.
  • um die Brücke zwischen Eltern und Lehrern/innen.

Die erste Ebene der Elternmitarbeit in der Schule ist die Klassenelternschaft. Am ersten Elternabend im 1. Schuljahr (innerhalb der ersten vier Wochen) werden für jeweils zwei Schuljahre die/der Vorsitzende,  der/die Stellvertreter/in und  der/die Vertreter/in für die Zeugniskonferenz gewählt. 

Nach der Wahl zum Elternvertreter Ihrer Klasse erwartet Sie folgende Aufgabe:

  • Die Interessenvertretung der Eltern und Kinder Ihrer Klasse.
  • Sie sind das Bindeglied zwischen Lehrkräften und Eltern.
  • Sie laden zu ca. zwei Elternabenden während des Schuljahres ein (nur zum ersten Elternabend wird vom Klassenlehrer/in eingeladen). Sie leiten diesen Abend, gerne auch in Kooperation mit dem Klassenlehrer/in.
  • Ein Protokoll ist zu führen.

Der/die Vorsitzende des Klassenelternrats ist per Gesetz Mitglied im Schulelternrat. Dieser setzt sich aus allen Klassenvertretern/innen der Schule zusammen. Der Schulelternrat kann alle Themen, die die Schule betreffen erörtern. Er muss vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz gehört werden. Schulleitung und Lehrkräfte geben proaktiv die erforderlichen Auskünfte. 

Weitere Elternmitarbeit findet sich im Schulvorstand. An dieser Schule besteht dieser jeweils aus vier Lehrkräften (der/die Rektor/in der Schule ist zwingend dabei), vier Erziehungsberechtigten nebst den entsprechenden Vertretern/innen. Der Elternrat kann auch in den Schulvorstand gewählt werden. Viele Informationen und Lesenswertes erhalten Sie auf der Internetseite http://www.ler-nds.de des Landeselternrates Niedersachsen (LER-Nds) und auch auf der Seite des Heidekreis im Bereich Familie & Bildung www.heidekreis.de. Der „Leitfaden zur Elternmitwirkung“ ist besonders zu empfehlen.

Für Fragen steht Ihnen gerne der Elternratsvorsitzende Herr Alexander Dallmann (a.s.dallmann@googlemail.com) zur Verfügung. Die Telefonnummer erhalten Sie über das Sekretariat oder über Ihre jeweiligen Elternvertreter.

 

Stand: November 2020